Secursenior - Kosten - 24 Stunden Betreuung

Kosten

Detaillierte Informationen zu allen Vermittlungsvarianten

 1. WECHSEL-VARIANTE: Vermittlung von selbstständigen SeniorenbetreuerInnen für die 24-Stunden-Betreuung, die im Wechsel arbeiten

Die monatlichen Kosten richten sich individuell nach der Pflegebedürftigkeit der zu betreuenden Person, die der Auftraggeber im Bedarfsanalysebogen ausführlich beschreibt, nach Qualifikation der Betreuungskraft, sowie deren Deutschkenntnisse.

Die monatlichen Kosten setzen sich zusammen aus:

  • Dem Honorar der Betreuerin.

In der Regel beträgt das monatliche Honorar bezogen auf 30 Tage/Monat

    • Bei einer betreuungsbedürftigen Person ab 2.340 € inklusive aller Abgaben und Steuern (ab ca. 78 € Tagessatz);
    • Bei zwei betreuungsbedürftigen Personen ab 2.550 € inklusive aller Abgaben und Steuern (ab ca. 85 € Tagessatz)

Die genaue Höhe des Honorars ist dem individuellen Angebot zu entnehmen. Das Honorar wird tagegenau abgerechnet.

  • Den Kosten für die kontinuierliche organisatorische Betreuung durch Secursenior GmbH in Höhe von
    • 265 € zuzüglich MwSt.

Die monatliche Honorarzahlung ist nach Erhalt der Rechnung fällig.

Einmaliges Vermittlungs- und Bearbeitungshonorar:

Für die Vermittlung berechnet die Gesellschaft ein einmaliges Honorar in Höhe von

  • 300 € zuzüglich MwSt.

Die im Rahmen der Vermittlung entstehenden Reisekosten der An- und Abreise des Auftragnehmers (bei jedem Wechsel ca. alle 2 Monate) werden von SeniorenbetreuerInnen  in Höhe von

  • 280 € in Rechnung gestellt.

 

2. VARIANTE: Vermittlung von SeniorenbetreuerInnen zur Festeinstellung 

Die Vermittlungskosten betragen:

  • einmalig 2 Bruttolöhne zuzüglich MwSt.

der von uns vermittelten Person, die nach der Vermittlung und dem Vertragsabschluss fällig werden. Für festangestellte Seniorenhaushaltshilfen/Pflegekräfte garantieren wir eine provisionsfreie Neubesetzung, falls diese Ihnen während der Probezeit wider Erwarten einmal doch nicht zusagen sollte.

 

3. VARIANTE: Urlaubsvertretung /Kurzzeitbetreuung – Kosten wie bei Variante 1, werden taggenau abgerechnet

 

Zuschüsse zur Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung ab Januar 2024

Bei der Einstufung in einen Pflegegrad kann das Pflegegeld für die sogenannten „selbst beschaffene Pflegehilfen“ in Anspruch genommen werden.

Diese Leistung beträgt ab dem 01/2024 monatlich:

 

     332 Euro bei dem Pflegegrad 2

     573 Euro bei dem Pflegegrad 3     

     765 Euro bei dem Pflegegrad 4

     947  Euro bei dem Pflegegrad 5

 

Zusätzlich zur oben genannten Geldleistungen der Pflegegrade kann das Verhinderungspflegegeld (derzeit 1.612 € jährlich) bei der Pflegekasse beantragt werden.

Außerdem können die Betreuungshilfe-und Pflegekosten bis zur einer Höhe von 4.000 € als haushaltsnahe Dienstleistungen bis 20% steuerlich geltend gemacht werden.

Die Angehörigen, die die Kosten der Betreuung und Pflege von Familienmitgliedern tragen, können diese als außergewöhnliche Belastung in Form einer Steuerverkürzung geltend machen.

Kontakt zu Secursenior

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Telefon: 0211/ 56 38 69 44
E-Mail: anfrage@secursenior.de

Fragebogen zur Bedarfssituation

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