Zusammenfassung der Kosten bei den unterschiedlichen Vermittlungsvarianten:
VARIANTE | BETREUERIN | VERMITTLUNG | ||
einmalig | monatlich | einmalig | monatlich | |
1. Selbständige Betreuerin, Wechsel alle 2-3 Monate, 24-h-Betreuung | 150€An- und Abreise | ab 60€/Tag; Ehepaar: ab 68€/Tag | 300€* | 240€* |
monatlich | einmalig | |||
2. Betreuerin in Festeinstellung | Abhängig von der Pflegeintensität | 2 Bruttolöhne* | ||
einmalig | monatlich | einmalig | monatlich | |
3. Urlaubsvertretung/ Kurzpflege, 24h | 150€An- und Abreise | ab 60€/Tag; Ehepaar: ab 68€/Tag | 300€* | 210€* |
stundenweise | einmalig | |||
4. Betreuung/ Haushaltsführung, stundenweise | ab 13€ | 2 Bruttolöhne* | ||
*zuzüglich MwSt. |
Detaillierte Informationen zu
allen Vermittlungsvarianten
1. VARIANTE: Vermittlung von selbstständigen Seniorenbetreuerinnen für die 24-Stunden-Betreuung, die im Wechsel arbeiten
Die monatlichen Kosten richten sich individuell nach der Qualifikationen der Betreuerin sowie nach der Pflegebedürftigkeit, die der Auftraggeber im Bedarfsanalysebogen ausführlich beschreibt.
Die monatlichen Kosten setzen sich zusammen aus:
- Dem Honorar der Betreuerin.
In der Regel beträgt das monatliche Honorar bezogen auf 30 Tage/Monat
-
- Bei einer betreuungsbedürftigen Person ab 1.800 € inklusive aller Abgaben und Steuern (ab ca. 60€ Tagessatz);
- Bei zwei betreuungsbedürftigen Personen ab 2.040 € inklusive aller Abgaben und Steuern (ab ca. 68€ Tagessatz)
Die genaue Höhe des Honorars ist dem individuellen Angebot zu entnehmen. Das Honorar wird tagegenau abgerechnet.
- Den Kosten für die kontinuierliche organisatorische Betreuung durch Secursenior GmbH in Höhe von
- 240 € zuzüglich MwSt.
Die monatliche Honorarzahlung ist nach Erhalt der Rechnung fällig.
Einmaliges Vermittlungs- und Bearbeitungshonorar:
Für die Vermittlung berechnet die Gesellschaft ein einmaliges Honorar in Höhe von
- 300 € zuzüglich MwSt.
Die im Rahmen der Vermittlung entstehende Reisekosten der An- und Abreise des Auftragnehmers (bei jedem Wechsel -alle 2-3 Monate) werden in der letzten Rechnung in Höhe von
- 150 € in Rechnung gestellt.
2. VARIANTE: Vermittlung von Seniorenbetreuerinnen zur Festeinstellung
Die Vermittlungskosten betragen:
- einmalig 2 Bruttolöhne zuzüglich MwSt.
der von uns vermittelten Person, die nach der Vermittlung und dem Vertragsabschluss fällig werden. Für festangestellte Seniorenhaushaltshilfen/Pflegekräfte garantieren wir eine provisionsfreie Neubesetzung, falls diese Ihnen während der Probezeit wider Erwarten einmal doch nicht zusagen sollte.
3. VARIANTE: Urlaubsvertretung – Kosten wie bei Variante 1, wird tagegenau abgerechnet
4. VARIANTE: Kosten der Vermittlung von Seniorenhaushaltshilfen, die stundenweise tätig sind.
Das langfristig stundenweise eingesetzte und von uns vermittelte Personal verdient je nach Auftragsvolumen entsprechend seiner Qualifikation und der erwünschten Pflegeintensität. Sie sollten mit einem Kostenfaktor von mindestens 13 Euro/Stunde rechnen.
Die Vermittlungskosten betragen – gleich der 2.Variante:
- einmalig 2 Bruttolöhne (zuzüglich MwSt.)
der von uns vermittelten Person, die nach der Vermittlung und dem Vertragsabschluss fällig werden.
Zuschüsse zur Finanzierung
der 24-Stunden-Betreuung ab Januar 2017
Bei der Einstufung in einen Pflegegrad kann das Pflegegeld für die sogenannte „selbst beschaffene Pflegehilfen“ in Anspruch genommen werden.
Diese Leistung beträgt ab dem 01/2017 monatlich:
316 Euro bei dem Pflegegrad 2
545 Euro bei dem Pflegegrad 3
728 Euro bei dem Pflegegrad 4
901 Euro bei dem Pflegegrad 5
Zusätzlich zur oben genannten Geldleistungen der Pflegegrade kann das Verhinderungspflegegeld (derzeit 1.612 € jährlich) bei der Pflegekasse beantragt werden.
Außerdem können die Betreuungshilfe-und Pflegekosten bis zur einer Höhe von 4.000 € als haushaltsnahe Dienstleistungen bis 20% steuerlich geltend gemacht werden.
Die Angehörigen, die die Kosten der Betreuung und Pflege von Familienmitgliedern tragen, können diese als außergewöhnliche Belastung in Form einer Steuerverkürzung geltend machen.