Secursenior - Wie stelle ich mir den Einsatz der selbständigen Pflegekraft/Seniorenhaushaltshilfe vor? - 24 Stunden Betreuung

Wie stelle ich mir den Einsatz der selbständigen Pflegekraft/Seniorenhaushaltshilfe vor?

Die selbstständige Betreuungskraft meldet ein Gewerbe an, das sie zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit berechtigt.

Aufgrund der Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU dürfen osteuropäische Pflegekräfte, die über ein angemeldetes Gewerbe verfügen, in Deutschland arbeiten. Die zu pflegende Person wird zum Auftraggeber, die Betreuungskraft zum Auftragnehmer. Die BetreuerInnen mit deutschem Gewerbe sind in Deutschland steuerpflichtig. Allerdings ist es bei einem Personal mit deutschem Gewerbe ratsam mehr als einen Auftragsgeber zu haben, um dem Verdacht der Scheinselbständigkeit vorzubeugen. Das Betreuungspersonal mit dem polnischen Gewerbe zahlt ihre Sozialabgaben und Steuern in Polen, erhält ein sogenanntes  Dokument A1, das als Nachweis gilt, dass die Betreuerin/-er   in Polen sozial – und krankenversichert ist.

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